15. März 2018
https://ec.europa.eu/germany/news/20180315beelitz_de
Beelitzer Spargel jetzt EU-weit geschützt
Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) den Beelitzer Spargel in die Liste der geschützten europäischen Produkte aufgenommen. Der beliebte weiße und grüne Spargel, der rund um die Stadt
Beelitz im Bundesland Brandenburg angebaut wird, darf damit das EU-Siegel „geschützte geografische Angaben (g.g.A.)“ tragen.
Das Gütezeichen bürgt für die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisses und sorgt für den Schutz gegen Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung. Damit ist eine bessere
Vermarktung möglich. Gleichzeitig soll es den Verbraucher über die besonderen Merkmale des Erzeugnisses informieren.
15/03/2018
Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet: Mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – muss im Herkunftsgebiet
durchlaufen werden.
Gute Wachstumsbedingungen aufgrund des sandigen Bodens und des kontinentalen Klimas begünstigen den Anbau eines Produktes, das sich durch einen ausgewogenen Geschmack ohne übermäßige Bitterkeit
auszeichnet. Die „Beelitzer Spargel“ haben eine lange Tradition, die vom Glasermeister und Ackerbauer Karl Friedrich Wilhelm Herrmann begründet wurde, der 1861 in Beelitz den ersten Spargel auf
dem Feld pflanzte. Die ersten "Beelitzer Spargel" wurden ab 1870 in großen Mengen verkauft. Seitdem hat sich Spargel hat sich zum wichtigsten Gemüse in Brandenburg entwickelt. Dieser neue Name
wird zu mehr als 1425 bereits geschützten Produkten hinzukommen, deren Liste in der DOOR-Datenbank verfügbar ist.
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SPARGEL BEELITZ
Es ist ein riesen Erfolg. Ich freue mich sehr, dass der Beelitzer Spargel nun offiziell das EU-weite Gütesiegel trägt. Dies zeigt wie einzigartig unser Beelitzer Spargel ist,
Eure Lara Luisa Kramer
Beelitzer Spargelkönigin 2018/2019
16. März 2018 MLUL
Jetzt amtlich mit Segen der EU: Beelitzer Spargel als regionale Spezialität geschützt
Brüssel – Mit Datum vom 15. März teilt die Europäische Generalkommission für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung auf ihrer Homepage den offiziellen Abschluss eines Schutzverfahrens kulinarischer Art mit: Nach Spreewaldgurken, Lausitzer Leinöl, Spreewälder Meerrettich ist in Brandenburg nun auch Beelitzer Spargel nach g.g.A. geschützt. Die Abkürzung steht für „geschützte geografische Angabe“. EU-Rechtsverordnungen treten allerdings erst 20 Tage nach der Verkündung in Kraft. Bis Anfang April haben also Produzenten, Handel und Kontrolleure Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.
Damit geht ein lang gehegter Wunsch des in dieser Frage hoch engagierten Beelitzer Spargelvereins in Erfüllung, den das Brandenburger Agrarministerium seit 2016 gegenüber der EU-Kommission zu vertreten hatte.
Zukünftig wird mit amtlichen Segen der EU das geschützt, was ohnehin Usus ist: Wo Beelitzer Spargel draufsteht, muss auch Beelitzer Spargel drin sein. Zitat: „Das für die geografische Angabe ,Beelitzer Spargel` zutreffende Territorium umfasst den Beelitzer Sander des Landkreises Potsdam-Mittelmark und Teile des Landkreises Teltow-Fläming.“
Zugleich ist das g.g.A.-Siegel aber auch eine Anerkennung für die Qualität dieses Spitzenprodukts aus Brandenburg. Denn in der Familie der g.g.A.-Produkte findet sich die Crème de la Crème des europäischen Genusses.
https://ec.europa.eu/
http://ec.europa.eu/
http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.590675.de