Konzeption des Ministeriums des Innern zur Förderung von Stützpunktfeuerwehren sowie Absicherung überörtlicher Sonderaufgaben

Vom 17. Januar 2007, geändert am 10. November 2010


Bezug:

1. Beschluss des Landtages vom 14. Dezember 2005, LT-Drucksache 4/2268-B) zur Vorlage eines ganzheitlichen Konzepts auf der Grundlage eingeleiteter Initiativen des Ministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzes der Bevölkerung unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung in Brandenburg bis zum Jahr 2014
2. Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes vom 1. November 2006 (GVBl. I. S. 118)


Anlage:

- Typisierungen der zuwendungsfähigen Feuerwehreinsatzfahrzeuge


I. Einleitung

Zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren, insbesondere der Tageseinsatzbe-reitschaft in strukturschwachen Gebieten, wurden im ersten Halbjahr 2007 für das Land Brandenburg Stützpunktfeuerwehren gebildet. Die Stützpunktfeuerwehren übernehmen neben der Absicherung des örtlichen Brandschutzes planmäßig auch Aufgaben über den Zuständigkeitsbereich des Trägers des örtlichen Brandschutzes hinaus. Insoweit ist es erforderlich, dass die Stützpunktfeuerwehren mit den für diese Aufgabenwahrnehmung erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehrfahrzeugen ausgestattet sind...

 

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Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren

 

Richtlinie des Ministeriums des Innern zur Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren gemäß § 16 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes
(Richtlinie Stützpunktfeuerwehren)

vom 25. Januar 2007, geändert am 14. Mai 2008 und am 10. November 2010, zuletzt geändert am 14. November 2012

 


Auf Grund des § 16 Abs. 3 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vom 29. Juni 2004 (GVBl. I S. 262), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2006 (GVBl. I S. 166, 167) geändert wurde, bestimmt das Ministerium des Innern:

 

1. Ziel der Zuwendungsgewährung

Ziel dieser Zuwendungsgewährung ist die Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren mit Feuerwehreinsatzfahrzeugen zur Unterstützung der Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und der örtlichen Hilfeleistung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit und zur Erfüllung überörtlicher Aufgaben...

 

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